Start › Jagdlexikon › J
Jägersprache mit J
32 Begriffe – von der Jagdpraxis bis zur Prüfungsvorbereitung.
Jacke
Ein Schutz aus Leder oder Leinen, der früher den Hatzhunden umgeschnallt wurde, um diese vor wehrhaftem Wild zu schützen.
Jagd
Jede Art von Betätigung, durch die sich Menschen in den Besitz freilebender Tiere bringen.
Jagdart
Die Art und Weise der Jagdausübung. z.B. durch die Pirsch, den Ansitz, die Fallenjagd etc.
Jagdaufseher
Der haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäge des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Ges
Jagdausübung
Beschränkt sich laut BJG § 1, Abs. 4 auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen des Wildes. Eigentlich erstreckt sich die Jagdausübung auf alle Jagdhandlungen, die das Jagdrecht verwirklichen,
jagdbar
Alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen bzw. männliches Schalenwild von einem bestimmten Alter oder Stärke an
Jagdbehörde
Ist die Verwaltungsbehörde, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig ist.
Jagdbeirat
Ein Beratungsgremium der Jagdbehörde, die sich aus ansässigen Jägern zusammensetzt.
Jagdbezirk
Die Gesamtheit aller Grundflächen, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierbei unterscheidet man zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
Jagderlaubnis
Die befristete Berechtigung zur Ausübung der Jagd. Sie kann nur nach erfolgreichem Ablegen der Jagdprüfung erteilt werden.
Jagdfalke
Volkstümliche Bezeichnung für alle Beizfalken
Jagdfieber
Die starke Anspannung, Erregung eines Jägers vor oder nach dem Schuss.
Jagdfrevel
Bezeichnung für ein Jagdvergehen
Jagdgast
Ein Jäger, der zur Ausübung der Jagd oder zu jagdbetrieblichen Arbeiten in ein Revier eingeladen wird.
Jagdgenossenschaft
Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Sie ensteht kraft Gesetzes und hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Auf
Jagdherr
Der Eigentümer oder Pächter eines Jagdrevieres
Jagdhorn
Ein Horn, auf dem Jagdsignale geblasen werden.
Jagdjahr
Ist der Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
Jagdkanzel
Bezeichnung für einen Hochsitz
Jagdmesser
Ein Messer für den Gebrauch des Jägers, auch Nicker genannt.
Jagdschaden
Der bei der Jagdausübung verursachte Flurschaden
Jagdschein
Die rechtliche Zulassung für das Ausüben der Jagd.
Jagdsignale
Feststehende Signale, die zur Durchführung und Leitung vor, während und nach einer Jagdveranstaltung geblasen werden.
Jagdstrecke
Die Strecke des erlegten Wildes nach einer Gesellschaftsjagd. Die gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines Jagdjahres.
Jagdzeit
Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem die Bejagung der einzelnen Wildarten erlaubt ist.
Jäger
Mitglied einer Jagdgesellschaft.
Jägerlatein
Stark übertriebene oder frei erfundene Jagdgeschichten, wie sie traditionell nach der Jagd in geselliger Runde erzählt werden. Der Ausdruck ist seit Jahrhunderten gebräuchlich und wird meist augenzwinkernd verwendet.
Jägerprüfung
Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung die die rechtliche Voraussetzung für die Erlangung des Jagdscheines ist.
Jägerrecht
Dem Schützen überlassene Teile des erlegten Schalenwildes. Es besteht aus Kopf (inkl. Trophäe), dem Hals bis zur 3. Rippe, Decke, Feist und dem Aufbruch. Das Jägerrecht stand damals als Entgelt dem Berufsjäger zu.
Jährling
Einjähriger Rehbock, Muffelwidder und Gamsbock
Jungfer
Bezeichnung für eine Treibjagd, in dem kein Wild vorkam.
Jungjäger
Ein Jäger, der seinen Jagschein noch nicht lange besitzt.
Zum Anhören: die App
Alle Jagdhornsignale und Tierstimmen lassen sich in der App anhören – dazu Prüfungstrainer, Favoriten und Offline-Nutzung im Revier.
Ein Angebot der NCN-NetConsulting GmbH · Datenschutz