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Jagdjahr
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor
In Deutschland dauert das Jagdjahr vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. In Österreich bestimmt das jeweilige Landesrecht den Zeitraum; Kärnten verwendet beispielsweise das Kalenderjahr.
In der Praxis
Das Jagdjahr läuft in Deutschland vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Es ist die Rechnungseinheit der Jagd: Abschusspläne, Streckenlisten und in der Regel auch Jagdpachtverträge beziehen sich darauf, nicht auf das Kalenderjahr.
In Österreich gilt das nicht überall. Das Jagdjahr ist dort Landesrecht — Vorarlberg verwendet ebenfalls den 1. April bis 31. März, Kärnten dagegen das Kalenderjahr. Wer Zahlen aus zwei Ländern vergleicht, prüft deshalb zuerst, ob sie denselben Zeitraum meinen; sonst vergleicht er Streckenlisten, die um ein Vierteljahr gegeneinander verschoben sind.
Praktisch ist es vor allem eine Abrechnungsgrenze. Was bis zum Ende des Jagdjahres nicht erlegt ist, fehlt in der Strecke dieses Jahres; Pachtzins, Abschussmeldung und Streckenliste laufen auf denselben Stichtag zu. Wer ein Revier übernimmt oder abgibt, sieht deshalb zuerst nach, welcher Zeitraum im Vertrag gemeint ist.
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