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Jagdgast

Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor

Ein Jäger, der zur Ausübung der Jagd oder zu jagdbetrieblichen Arbeiten in ein fremdes Revier eingeladen wird. Er jagt mit Erlaubnis des Jagdherrn, meist in dessen Begleitung oder mit einem Jagderlaubnisschein.

In der Praxis

Der Jagdgast jagt im fremden Revier mit Erlaubnis des Revierinhabers. In Deutschland heißt diese Befugnis Jagderlaubnis, die Urkunde darüber Jagderlaubnisschein — umgangssprachlich Begehungsschein. Sie kann entgeltlich oder unentgeltlich sein und zeitlich, räumlich oder auf bestimmte Wildarten beschränkt werden. Sie macht den Gast nicht zum Jagdausübungsberechtigten, und sie ersetzt nichts: Der eigene gültige Jagdschein bleibt in jedem Fall erforderlich.

Wer ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, muss die Erlaubnis nach Landesrecht regelmäßig schriftlich mitführen. In Österreich gibt es kein einheitliches System — je nach Land stehen Jagdkarte, Jagdgastkarte und Jagderlaubnisschein nebeneinander, und die deutsche Unterscheidung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Erlaubnis lässt sich nicht übertragen.

Ungeschrieben, aber im Revier gewichtiger als vieles Geschriebene, ist das Verhalten. Der Gast kennt weder Grenzen noch Nachbarn noch die Absprachen des Hauses: Er fragt danach, bevor er hinausgeht, und hält sich daran. Wer unsicher ist, ob ein Stück freigegeben ist, lässt es ziehen — im fremden Revier eher zweimal als einmal.

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