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Revier
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor
Die gebräuchliche Bezeichnung für einen Jagdbezirk oder ein Jagdgebiet, also eine zusammenhängende Grundfläche von bestimmter Mindestgröße, auf der die Jagd ausgeübt werden darf. Die Mindestgrößen und die Unterscheidung von Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdrevieren regeln die Landesgesetze unterschiedlich.
In der Praxis
Revier ist das gebräuchliche Wort, Jagdbezirk der rechtliche Begriff. In Deutschland entstehen Eigenjagdbezirke bundesrechtlich ab 75 Hektar zusammenhängender nutzbarer Fläche, gemeinschaftliche Jagdbezirke ab 150 Hektar. Das Bundesjagdgesetz erlaubt den Ländern ausdrücklich, diese Grenzen höher zu setzen; über ihre allgemeine Abweichungsbefugnis im Jagdwesen können sie auch niedrigere festlegen. Die Zahlen sind der bundesrechtliche Ausgangspunkt, nicht das letzte Wort.
In Österreich gibt es keine bundesweite Mindestgröße: Eigenjagdgebiet und Genossenschafts- oder Gemeinschaftsjagdgebiet sind vollständig Landesrecht, und die Schwellen liegen deutlich auseinander. In Vorarlberg etwa sind es 115 Hektar für die Eigenjagd und 300 für die Genossenschaftsjagd; andere Länder regeln anders. Wer über die Landesgrenze pachtet, rechnet neu.
Praktisch entscheidet weniger die Fläche als ihr Zuschnitt. Ein langgestrecktes Revier mit viel Grenze und wenig Kern hat mehr Nachbarn, mehr Wildfolgefragen und mehr Beunruhigung von außen als ein rundes gleicher Größe. Wer ein Revier ansieht, geht deshalb zuerst die Grenzen ab.
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