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Jäger
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor
Jäger bezeichnet eine Person, die die Jagd ausübt. In Deutschland sind dafür ein gültiger Jagdschein und ein eigenes Jagdausübungsrecht oder die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich. In Österreich dient je nach Landesrecht eine Jagdkarte oder Jagdgastkarte als Berechtigungsnachweis.
In der Praxis
Jäger ist, wer die Jagd ausübt. Zur Jagdausübung braucht man in Deutschland einen gültigen Jagdschein und entweder ein eigenes Jagdausübungsrecht oder die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.
Den Jagdschein gibt es in mehreren Formen. Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei Jagdjahre, der Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage; dazu kommen der Falknerjagdschein und der eingeschränkte Jugendjagdschein. Erteilt wird er nur mit Jagdhaftpflichtversicherung, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden.
In Österreich heißt das Dokument Jagdkarte, für Gäste Jagdgastkarte. Ausstellung, Gültigkeit und Versicherung sind Landesrecht, und die Deckungssummen liegen weit auseinander — von 1,1 Millionen Euro in Niederösterreich bis zu fünf Millionen in Oberösterreich. „Jungjäger“ ist kein befristeter Rechtsstatus; die oft genannten drei Jahre entsprechen aber der weiterhin geltenden Voraussetzung für die Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Absatz 5 BJagdG.
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