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fallen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Hasenartige sowie Biber und Bisam, Allgemeine Jagdkunde, Raubwild vor
Das natürliche Sterben des Hochwildes sowie das Hineinspringen von Otter und Biber ins Wasser. Gefallenes Wild zählt zum Fallwild; beim Niederwild spricht der Jäger dagegen vom Eingehen.
In der Praxis
Fallen hat in der Jägersprache zwei ganz verschiedene Bedeutungen, und beide sind belegt. Die eine meint das natürliche Sterben, traditionell dem Hochwild zugeordnet. Die andere meint das Hineinspringen von Otter oder Biber ins Wasser — alte Spezialterminologie, im heutigen Jagdbetrieb selten, zumal beide Arten naturschutzrechtlich besonders geschützt sind.
Aus der Todesbedeutung folgt keine zwingende Regel. Fallen ist die überlieferte Wendung, nicht die vorgeschriebene; beim gewaltsamen Tod bleibt verenden der prüfungssichere Ausdruck.
Ein Missverständnis ist häufig und hat Folgen: Fallen heißt nicht „durch einen Schuss zu Fall kommen“. Als Fallwild wird grundsätzlich gefundenes Wild erfasst, das nicht bei ordnungsgemäßer Jagdausübung einschließlich der Nachsuche zur Strecke gekommen ist. Das Aneignungsrecht kann trotzdem dem Jagdausübungsberechtigten zustehen; in Strecken- oder Abschusslisten ist Fallwild nach den jeweiligen Landesvorschriften gesondert zu kennzeichnen.
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