Jagdsignale

Start › Jagdlexikon › F › Fallwild

Fallwild

Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor

Wild, das auf natürliche Weise oder infolge von Verletzungen verendet, etwa durch Krankheit, Verkehrsunfall oder harte Winter. Fallwild ist keine Jagdbeute; Funde sind vielerorts zu melden, besonders bei Seuchenverdacht.

In der Praxis

Fallwild ist Wild, das nicht erlegt wurde, sondern verendet ist — durch Krankheit, Unfall, Witterung oder als angeschossenes Stück, das später verendet. Es ist keine Jagdbeute, gehört aber deshalb nicht dem Finder: In Deutschland hat der Jagdausübungsberechtigte das ausschließliche Aneignungsrecht, in Österreich ergibt sich dasselbe aus dem jeweiligen Landesjagdgesetz. Ein Fahrer, der das angefahrene Stück mitnimmt, handelt unzulässig.

Beim Wildunfall wird zuerst gesichert — Warnblinker, Warnweste, Warndreieck — und auf den eigenen Schutz geachtet; danach folgen bei Personenschäden Notruf und Erste Hilfe, bei mehreren Helfern parallel. Dann werden Polizei oder die nach Landesrecht zuständige Stelle verständigt, Abstand zu lebendem Wild gehalten und Standort, Fluchtrichtung und Verschwindepunkt möglichst genau festgehalten — das ist die Auskunft, die dem Nachsuchengespann später die Arbeit ermöglicht. Verfolgt oder mitgenommen wird nichts.

Besonderes gilt bei totem Schwarzwild wegen der Afrikanischen Schweinepest: Kadaver nicht berühren, Fundort möglichst genau markieren, unverzüglich Veterinärbehörde oder Polizei verständigen. In Österreich meldet der Finder jedes tot aufgefundene Wildschwein, die Behörde veranlasst Probenahme und Untersuchung; in Deutschland können die Behörden Jagdausübungsberechtigte zu Meldung, Kennzeichnung und Beprobung verpflichten. Fallwildmeldungen im Übrigen richten sich nach Landesrecht.

Verwandte Begriffe

fallen melden Schweinepest verlochen eingehen verenden

Weiter im Register: alle Begriffe mit F · Jagdlexikon von A bis Z

Weitersagen: WhatsApp E-Mail

Jagdsignale hören und lernen – die App

Alle Jagdhornsignale und Tierstimmen lassen sich in der App anhören – dazu Prüfungstrainer, Favoriten und Offline-Nutzung im Revier.

Laden im App Store Jetzt bei Google Play

Ein Angebot der NCN-NetConsulting GmbH · Facebook · Datenschutz