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Raubzeug
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Federwild, Raubwild, Jagdrecht vor
Die jagdkulturell geprägte Sammelbezeichnung für nicht dem Jagdrecht unterliegende Tiere, die Nutzwild oder Gelegen nachstellen, etwa wildernde Hunde und Katzen. Vom Raubzeug zu unterscheiden ist das Raubwild, das jagdbare Beutegreifer wie Fuchs und Marder umfasst.
In der Praxis
Raubzeug ist der heikelste Begriff dieses Feldes. Gemeint sind Tiere, die dem Jagdrecht nicht unterliegen und Wild oder Gelegen nachstellen — vor allem wildernde Hunde und Katzen. Fachlich gilt der Ausdruck heute als unscharf und überwiegend überholt; er sagt mehr über die Bewertung als über das Tier.
Rechtlich ist Vorsicht geboten, und zwar mehr als der Begriff vermuten lässt. Das deutsche Bundesjagdgesetz nennt den Schutz vor wildernden Hunden und Katzen, überlässt die Befugnis zum Töten aber ausschließlich den Ländern — und dort nur Jagdschutzberechtigten. Die Voraussetzungen unterscheiden sich: erkennbares Nachstellen, fehlende Einwirkung des Halters, teils eine behördliche Genehmigung, und bei Katzen vielfach ein Mindestabstand zur nächsten Behausung — dessen Maß sich von Land zu Land unterscheidet, und den nicht jedes Land überhaupt festlegt.
In Österreich ist es ebenfalls Landesrecht, mit ähnlichen Abständen und eigenen Ausnahmen, etwa für Diensthunde. Wer hier ohne genaue Kenntnis des eigenen Landesrechts handelt, riskiert mehr als einen Jagdfehler.
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