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Leder-
Ledergehörn bzw. Ledergeweih: ein Gehörn oder Geweih, dessen Bast nicht abgefegt wurde, sondern lederartig an den Stangen festgetrocknet ist. Es zählt zu den Geweihabnormitäten und ist von der meist hormonell bedingten, fortwuchernden Perücke zu unterscheiden.
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