Jagdsignale

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klagen

Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde, Raubwild vor

Die Lautäußerung des Wildes bei Schmerz oder Angst. Krankgeschossenes oder gefangenes Wild klagt; der Jäger nutzt dieses Wissen auch umgekehrt: Mit Instrumenten wie der Hasenklage wird das Klagen nachgeahmt, um Raubwild anzulocken.

In der Praxis

Klagen ist der Angst- und Schmerzlaut des Wildes. Auf krankgeschossene Stücke ist er nicht beschränkt: Auch gegriffenes oder gefangenes Wild klagt. Bekannt ist er von Hase und Kaninchen sowie von Reh-, Rot- und Damwild, dort besonders bei Jungtieren.

Der Jäger nutzt dieses Wissen umgekehrt. Die Hasenklage — auch Hasenquäke — ist zweierlei: der quäkend-gellende Notlaut eines gegriffenen oder schwer verletzten Hasen und das Handinstrument, das ihn nachahmt. Fuchs und anderes Raubwild ziehen darauf zu, weil sie eine leichte Beute erwarten. Der Ausdruck klagen ist nicht an eine einzelne Wildart gebunden, sondern bezeichnet bei mehreren Arten einen Angst- oder Schmerzlaut.

Handbetätigte Locker sind von Tonwiedergabegeräten zu unterscheiden: In Deutschland verbietet § 19 BJagdG grundsätzlich Tonbandgeräte, lässt aber landesrechtliche Abweichungen zu; in Österreich entscheidet das jeweilige Landesrecht, wobei Salzburg elektronische Locker unter anderem bei der Fuchsjagd erlaubt.

Verwandte Begriffe

Raubwild Jäger

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