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führen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde, Waffen und Schießwesen, Jagdrecht vor
Ein Gewehr benutzen; der Jäger führt eine Büchse oder Flinte. Daneben führt in der Jägersprache auch ein Muttertier sein Junges — führende Ricken oder Bachen sind vielerorts besonders geschont.
In der Praxis
Waffenrechtlich ist führen mehr als tragen. Besitz ist die tatsächliche Gewalt über die Waffe; geführt wird sie, sobald das außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte geschieht.
In Deutschland berechtigt der gültige Jagdschein dazu, Jagdwaffen ohne Waffenschein zu führen — aber zweckgebunden: bei der befugten Jagdausübung, beim Ein- und Anschießen im Revier, bei der Jagdhundeausbildung sowie im Jagd- und Forstschutz. Ein allgemeiner Waffenschein ist er nicht. Auch der Weg zum Revier zählt rechtlich zum Führen; im Zusammenhang mit der befugten jagdlichen Tätigkeit genügt dabei, dass die Waffe nicht schussbereit ist. Daneben steht die allgemeine Transportausnahme, die zusätzlich verlangt, dass die Waffe nicht zugriffsbereit ist — in der Regel im verschlossenen Behältnis.
In Österreich ist die Systematik anders: Dort gilt der ungeladene Transport im verschlossenen Behältnis ausdrücklich nicht als Führen. Die gültige Jagdkarte berechtigt zum Führen von Schusswaffen der Kategorie C. Für Kategorie B erlaubt eine dem Jagdkarteninhaber ausgestellte Waffenbesitzkarte das Führen nur während der tatsächlichen und rechtmäßigen Jagdausübung, während der Waffenpass es allgemein für die eingetragene Kategorie erlaubt. Örtliche Waffenverbote können hinzukommen. Davon zu trennen ist das jagdsprachliche führen: Eine Ricke oder Bache führt, wenn sie Junge bei sich hat.
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