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Flugwild
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Federwild vor
Eine andere Bezeichnung für Federwild, also die jagdbaren Vogelarten. Der Begriff betont die jagdliche Praxis, dieses Wild im Flug zu bejagen, etwa Enten, Tauben oder Fasanen mit der Flinte.
In der Praxis
Flugwild und Federwild bezeichnen dasselbe: die Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Alle Vögel sind damit nicht gemeint. Daneben verläuft die große Trennlinie der Jägersprache zwischen Haarwild und Federwild.
Welche Arten dazugehören, steht im Gesetz. In Deutschland zählt § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesjagdgesetzes das Federwild auf; nach Absatz 2 können die Länder weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellen. In Österreich bestimmt jedes Landesjagdgesetz selbst die jagdbaren Vogelarten, sodass dieselbe Art je nach Bundesland jagdbar oder naturschutzrechtlich geschützt sein kann.
Dem Jagdrecht zu unterliegen heißt außerdem noch nicht, bejagt werden zu dürfen. Viele Arten sind jagdbar und zugleich ganzjährig geschont — das Auerwild in Deutschland etwa, oder der Habicht. Beim Ansprechen von Federwild sind deshalb zwei Fragen nacheinander zu klären: Gehört die Art hier zum Federwild, und hat sie hier und jetzt eine Schusszeit?
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