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Federwild
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Federwild, Jagdrecht vor
Die Sammelbezeichnung für alle dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten. Welche Arten dazu zählen und welche Schon- und Jagdzeiten gelten, regelt das Jagdrecht je nach Bundesland; das Gegenstück zum Federwild ist das Haarwild. Zum Federwild zählen unter anderem Ente, Gans und Fasan.
In der Praxis
Haarwild und Federwild sind traditionelle jagdliche Grundbegriffe: die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere auf der einen Seite, die ihm unterliegenden Vogelarten auf der anderen. Innerhalb des Federwildes sind verschiedene Gruppierungen gebräuchlich — nach Lebensraum wie Wasserwild, nach überlieferter Zuordnung wie Waldhühner, nach Verwandtschaft wie Greifvögel. Eine einheitliche, abschließende Systematik ergibt sich daraus nicht.
Die eigene Wortwelt zieht sich durch, allerdings mit Ausnahmen, die zum Prüfungsstoff gehören: Federwild hinterlässt je nach Art ein Geläuf, beim Auerwild und bei der Trappe ist auch von einer Fährte die Rede; der Schwanz heißt Stoß, beim Birkhahn Spiel und bei sehr kurzen Schwänzen Steiß; die Flügel heißen bei starkem Federwild und beim Beizvogel Schwingen. Kröpfen gilt vor allem für Greif- und Beizvögel.
Einzelne dem Jagdrecht unterliegende Arten können ganzjährig geschont sein — dem Jagdrecht zu unterliegen heißt nicht, bejagt werden zu dürfen. Welche Arten erfasst sind und welche Zeiten gelten, unterscheidet sich zwischen Deutschland und Österreich und zwischen den Ländern.
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