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Abschußplan
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor
Der jährlich zu erstellende Plan über Bestand und beabsichtigte Bejagung bestimmter Wildarten eines Revieres, der von der Jagdbehörde festgesetzt wird. Er soll einen gesunden, an den Lebensraum angepassten Wildbestand sichern; die Einzelheiten regelt je nach Bundesland das Jagdrecht.
In der Praxis
Der Abschussplan ist keine Empfehlung, sondern eine behördliche Festlegung. In Deutschland ist er bundesrechtlich für Schalenwild aufzustellen — mit einer Ausnahme, die zum Prüfungsstoff gehört: für Schwarzwild ausdrücklich nicht. Hinzu kommen Auer-, Birk- und Rackelwild. Bestätigt oder festgesetzt wird er von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat; Aufstellung und Verfahren regelt das Landesrecht näher.
Warum Schwarzwild herausfällt, sagt das Gesetz nicht. Jagdpraktisch wird es damit erklärt, dass der Zuwachs dieser Art stark schwankt und eine im Voraus festgelegte Zahl der tatsächlichen Lage kaum folgen könnte.
In Österreich ist der Abschussplan vollständig Landesrecht. Arten, Planungszeitraum und Behörde unterscheiden sich — ein Land plant Schalenwild außer Schwarzwild, ein anderes erfasst zusätzlich das Murmeltier; eine einheitliche Artenliste gibt es nicht. Auch die Wirkung ist nicht überall dieselbe: In Oberösterreich etwa gelten die Planwerte grundsätzlich als Mindestabschuss, nicht als Obergrenze. Gemeldet wird die Strecke unabhängig davon, ob der Plan erfüllt wurde — was nicht gemeldet wird, fehlt in der Planung des Folgejahres.
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