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Sichtlaut
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdhunde vor
Der Hetzlaut des Hundes hinter Wild, das er mit den Augen wahrnimmt. Er ist abzugrenzen vom Spurlaut, den der Hund auf der Spur ohne Sichtkontakt gibt, und vom Standlaut am gestellten Stück.
In der Praxis
Sichtlaut ist anhaltendes Lautgeben, während der Hund das verfolgte Wild tatsächlich sieht. Auf die Dauer kommt es an: Einzelne Erregungslaute beim Abspringen, Laut an der Leine oder Bellen nach dem Verlust des Sichtkontakts ergeben keinen belastbaren Nachweis.
In der Verbandssystematik wird Sichtlaut regelmäßig als Art des Jagens festgestellt und eingetragen, nicht wie ein Leistungsfach mit eigener Punktzahl benotet. Bei Verbandsjugend- und Herbstzuchtprüfung lauten die möglichen Feststellungen unter anderem spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm oder waidlaut.
Nach der ÖJGV-Prüfungsordnung für Vorstehhunde soll der Laut vom Beginn der Sichthetze, spätestens nach 50 Schritten, bis zu deren Ende oder Abbruch ohne Unterbrechung anhalten; andernfalls kommt die Feststellung „unzureichend sichtlaut“ in Betracht. Landesrechtliche Brauchbarkeitsordnungen gewichten den Sichtlaut unterschiedlich; eine deutschlandweit einheitliche Wirkung auf das Bestehen gibt es nicht.
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